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Nachrichten aus Straßdorf

Kirchengemeinderatswahl 2025 Ergebnisse und Dank

Kirchengemeinderatswahl 2025 – Ergebnisse und Dank

Am 29. und 30. März fand die Kirchengemeinderatswahl in der Diözese Rottenburg-Stuttgart statt. Der Wahltermin fiel auf den 4. Fastensonntag, den Freudensonntag Laetare.  Erfreulicherweise fanden sich in allen vier Gemeinden unserer Seelsorgeeinheit genügend Kandidierende, so dass die Wahl regulär stattfinden konnte. Sehr erfreulich war in unserer Seelsorgeeinheit auch die im Vergleich zur letzten Wahl vor fünf Jahren deutlich höhere Wahlbeteiligung von insgesamt 33,6 %. Die detaillierten Wahlergebnisse finden Sie bei der jeweiligen Kirchengemeinde.

Wir danken allen, die zur Wahl gegangen sind und die sich bereit erklärt haben, dieses Amt zu übernehmen.
Danke auch an alle, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl so tatkräftig geholfen haben - sei es den Sekretärinnen, dem Wahlausschuss, allen, die beim Vorbereiten und Verteilen der Wahlunterlagen geholfen haben und beim Auszählen der Stimmen unterstützt haben und bei vielen weiteren Diensten.
Vergelt‘s Gott!

St. Cyriakus Straßdorf

Zahl der Wahlberechtigten:                                         1685

Zahl der gültigen Stimmzettel:                                      447

Zahl der ungültigen Stimmzettel:                                        0

Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen:                3123

Wahlbeteiligung:                                                               26,5 %

Wahlergebnis:

Beißwenger, André, 307 Stimmen

Cerhak, Konrad, 349 Stimmen

Essig, Gundula, 280 Stimmen

Klein, Daniela, 337 Stimmen

Mann, Peter, 265 Stimmen

Möndel, Alexander, 279 Stimmen

Schenk, Mareili, 372 Stimmen

Simm, Gertrud, 347 Stimmen

Stadelmaier, Bernd, 283 Stimmen

Sturm, Monika, 304 Stimmen

 

Die Wahlergebnisse wurden am 30.03.2025 durch Aushang bekanntgegeben.

 

Wahlanfechtung

(§ 28 Kirchengemeindeordnung)

1.   Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kirchengemeindemitglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen einer weiteren Woche schriftlich begründet werden.

a)   Gründe für die Wahlanfechtung sind:

b)   Mängel in der Person eines Gewählten oder

c)    Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sind.