Am 29. und 30. März fand die Kirchengemeinderatswahl in der Diözese Rottenburg-Stuttgart statt. Der Wahltermin fiel auf den 4. Fastensonntag, den Freudensonntag Laetare. Erfreulicherweise fanden sich in allen vier Gemeinden unserer Seelsorgeeinheit genügend Kandidierende, so dass die Wahl regulär stattfinden konnte. Sehr erfreulich war in unserer Seelsorgeeinheit auch die im Vergleich zur letzten Wahl vor fünf Jahren deutlich höhere Wahlbeteiligung von insgesamt 33,6 %. Die detaillierten Wahlergebnisse finden Sie bei der jeweiligen Kirchengemeinde.
Wir danken allen, die zur Wahl gegangen sind und die sich bereit erklärt haben, dieses Amt zu übernehmen.
Danke auch an alle, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl so tatkräftig geholfen haben - sei es den Sekretärinnen, dem Wahlausschuss, allen, die beim Vorbereiten und Verteilen der Wahlunterlagen geholfen haben und beim Auszählen der Stimmen unterstützt haben und bei vielen weiteren Diensten.
Vergelt‘s Gott!
Zahl der Wahlberechtigten: 602
Zahl der gültigen Stimmzettel: 265
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 1
Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen: 1916
Wahlbeteiligung: 44,19%
Stanislaw Futera, 204 Stimmen
Dr. Birgit Klein, 179 Stimmen
Martin Leiprecht, 159 Stimmen
Manuela Menrad, 111 Stimmen
Karl Quadt, 191 Stimmen
Johannes Reinold, 223 Stimmen
Martina Schmid, 146 Stimmen
Melanie Schurr, 159 Stimmen
Sofia Sonnentag, 189 Stimmen
Nadja Thürmer, 213 Stimmen
Sandra Vetter, 142 Stimmen
Die Wahlergebnisse wurden am 30.03.2025 durch Aushang bekanntgegeben.
Wahlanfechtung (§ 28 Kirchengemeindeordnung)
- Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kirchengemeindemitglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen einer weiteren Woche schriftlich begründet werden.
- Gründe für die Wahlanfechtung sind: a) Mängel in der Person eines Gewählten oder b) Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sind.