Kirchenpflege

Die nebenamtliche Kirchenpflege wird vom Kirchengemeinderat für sechs Jahre gewählt. Fachlich wird die Kirchenpflege vom Kath. Verwaltungszentrum Schwäbisch Gmünd betreut. Das kath. Verwaltungszentrum erstellt den Haushaltsplan und berät in rechtlichen Fragen. 

Kirchenpflegerin:
Michaela Krizanovic
Zur Vorstatt 15
73550 Wißgoldingen

Telefon: 07162 29570

Email: Michaela.Krizanovic@drs.de

IBAN: DE59 6145 0050 0440 0727 91 Kreissparkasse Ostalb

Aufgaben des Kirchenpflegers

aus der Kirchengemeindeordung §61
Der Kirchenpfleger unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bzw. den Verwaltungsausschuss bei der Verwaltung des Ortskirchensteuer-vermögens. Dazu gehört insbesondere die Besorgung der laufenden Verwaltungsgeschäfte sowie die Kassen- und Rechnungsführung.
Der Kirchenpfleger ist dem Pfarrer, dem Kirchengemeinderat und dem Verwaltungsausschuss im Rahmen deren Zuständigkeiten für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich und an deren Weisungen und Beschlüsse gebunden. Er führt im Rahmen seiner Zuständigkeit den Schriftverkehr selbstständig.

Die Kirchengemeinde ist Träger von

einem Kindergarten und unterhält eine Katholische Öffentliche Bücherei.

Die Gebäude der Kirchengemeinde: Pfarrkirche, Marienkapelle, Pfarrhaus und Kindergarten.