Kirchenpflege

Die nebenamtliche Kirchenpflege wird vom Kirchengemeinderat für sechs Jahre gewählt. Fachlich wird die Kirchenpflege vom Kath. Verwaltungszentrum Schwäbisch Gmünd betreut. Das kath. Verwaltungszentrum erstellt den Haushaltsplan und berät in rechtlichen Fragen. 

Kirchenpflegerin:
Ingrid Haag
Theodor-Storm-Straße 11
73529 Schwäbisch Gmünd
Tel.: 07171/49287
E-Mail: stcyriakus.strassdorf@nbk.drs.de
IBAN DE81 6145 0050 0440 0222 46 Kreissparkasse Ostalb

Aufgaben des Kirchenpflegers

aus der Kirchengemeindeordung §61
Der Kirchenpfleger unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bzw. den Verwaltungsausschuss bei der Verwaltung des Ortskirchensteuer-vermögens. Dazu gehört insbesondere die Besorgung der laufenden Verwaltungsgeschäfte sowie die Kassen- und Rechnungsführung.
Der Kirchenpfleger ist dem Pfarrer, dem Kirchengemeinderat und dem Verwaltungsausschuss im Rahmen deren Zuständigkeiten für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich und an deren Weisungen und Beschlüsse gebunden. Er führt im Rahmen seiner Zuständigkeit den Schriftverkehr selbstständig.

Die Kirchengemeinde Straßdorf ist Träger von

einem Kindergarten und unterhält eine Katholische Öffentliche Bücherei.

Räume der Kirchengemeinde: 2 Kirchen und eine Kapelle, Gemeindezentrum, Kindergarten.