Kirchenpflege
Die nebenamtliche Kirchenpflege wird vom Kirchengemeinderat für sechs Jahre gewählt. Fachlich wird die Kirchenpflege vom Katholischen Verwaltungszentrum Schwäbisch Gmünd betreut. Das Katholische Verwaltungszentrum erstellt beispielsweise den Haushaltsplan und berät in rechtlichen Fragen.
Kirchenpflegerin:
Michaela Krizanovic
Hohenstaufenstr. 48
73529 Schwäbisch Gmünd - Rechberg
Tel. 07171 8705400
Fax. 07171 44657
Michaela.Krizanovic@drs.de
IBAN: DE82 6145 0050 0440 0223 25 Kreissparkasse Ostalb
Aufgaben des Kirchenpflegers
aus der Kirchengemeindeordung §61
Der Kirchenpfleger unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bzw. den Verwaltungsausschuss bei der Verwaltung des Ortskirchensteuervermögens. Dazu gehört insbesondere die Besorgung der laufenden Verwaltungsgeschäfte sowie die Kassen- und Rechnungsführung.
Der Kirchenpfleger ist dem Pfarrer, dem Kirchengemeinderat und dem Verwaltungsausschuss im Rahmen deren Zuständigkeiten für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich und an deren Weisungen und Beschlüsse gebunden. Er führt im Rahmen seiner Zuständigkeit den Schriftverkehr selbstständig.